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die 5 Kreise stehen symbolhaft für 5 Kriterien, die relevant für Gemeinden sind, um entsprechend ihrem Status der LA 21 in einer österreichischen Liste geführt zu werden
Foto: Martina Schmalnaue...

Qualität hat Vorrang - LA 21-Basisqualitäten 3.0

Neue prozessorientierte, partizipative und inhaltliche Basisqualitäten für LA 21-Prozesse in Österreich

Bereits über 400 Gemeinden und mehr als 30 Regionen bzw. Bezirke setzen in Österreich Agenda 21-Prozesse um. Ziel ist es, bis 2013 kommunal auf 600 und regional auf 50 zu erhöhen. Dass dabei die Qualität stimmen muss, ist ein vorrangiges Ziel. Prozesse sollen umsetzungswirksam, richtungssicher, breit getragen und lebendig sein. Die Arbeitsgruppe DNS-LA 21 der Nachhaltigkeitskoordinatoren/innen Österreichs hat zu diesem Zweck Mindestanforderungen (= Basisqualitäten) für lokale und regionale Agenda 21-Prozesse in Österreich erarbeitet, wobei drei Ebenen gleichermaßen angesprochen sind: 
  1. Prozessablauf
  2. Beteiligung
  3. Inhalt
Diese Basisqualitäten finden für alle Agenda 21-Prozesse ab 2009 Anwendung.
 
1. Basisqualitäten für Prozessablauf
 
LA 21-Prozesse sind erfolgreich, wenn sie über bestimmte Prozessschritte verfügen, die professionell durchgeführt und unter breiter Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt werden. Diese sind in einer eigenen Checkliste zusammengefasst: 
  1. Politischer Beschluss zu Nachhaltiger Entwicklung/Agenda 21
  2. Breite, aktive Bevölkerungsbeteiligung
  3. Ganzheitliches Leitbild, professionell begleitet und konkrete Nachhaltigkeitsprojekte
  4. Koordinierter Umsetzungs- und Lernprozess mit Erfolgsüberprüfung
  5. Austausch und Vernetzung (regional, global und mit anderen Instrumenten der Gemeinde- und Regionalentwicklung)
 
2. Basisqualitäten Beteiligung
 
Die aktive Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte ist  ein zentrales Element der Lokalen Agenda 21. Dabei sind folgende 5 Stufen der Beteiligung zu unterscheiden: 
  1. Informieren: frühzeitige und aktive Information der Bürger/innen.
  2. Mitreden: Mitarbeit an Ideenfindungen.
  3. Mitplanen und Mitgestalten: Mitarbeit an Ideenfindungen und Planungen sowie Mitgestaltung von Projekten und Maßnahmen.
  4. Mitentscheiden: innerhalb eines definierten Rahmens
  5. (Teil-)Aufgaben selbst verantworten: von der Politik an die Bürger/innen delegiert, die auch die organisatorische und finanzielle Verantwortung  übernehmen.
Mindestanforderung für Beteiligung in LA21-Prozessen sind die ersten 3 der hier dargestellten Qualitätsstufen – Informieren, Mitreden sowie Mitplanen und –gestalten.
 
3. Inhaltliche Basisqualitäten
 
LA 21-Prozesse dienen der inhaltlichen Orientierung einer Gemeinde bzw. einer Region, indem in der Gestaltung von Leitbild- und Zielformulierungen sowie in der Projektumsetzung die Prinzipien, Ziele und Themen einer Nachhaltigen Entwicklung sichtbar gemacht und umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass jede Gemeinde, Stadt bzw. Region ihre spezifischen Ausprägungen hat. Eine eigene Checkliste macht sichtbar, ob alle 3 Dimensionen (Umwelt und natürliche Ressourcen, Wirtschaft, Soziales und Kultur) und mindestens die Hälfte von 33 Nachhaltigkeitsthemen vor Ort bearbeitet wurden und damit die inhaltlichen Mindestanforderungen im Sinne der LA 21 erfüllt sind.
 
verfasst: Günther Humer, Oö. Akademie für Umwelt und Natur/Leitstelle Agenda 21 und Vorsitzender der AG "DNS-LA 21" der Nachhaltigkeitskoordinatoren/innen Österreichs.

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02.09.2010, nachhaltigkeit.at