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Sambolbild: Förderungen zur Lokalen Agenda 21
Foto: Martina Schmalnaue...

Förderungen

Die Agenda wird meist direkt vom jeweiligen Bundesland inhaltlich, organisatorisch und finanziell unterstützt. Die Landesförderung selbst ist eng mit einer Qualitätssicherung verbunden.

Finanzielle Unterstützung erhalten demnach nur fachlich ausgebildete bzw. erfahrene ProzessbegleiterInnen. Darüber hinaus fördern einige Bundesländer LA21-Pilotprojekte, unterstützen den Aufbau von Netzwerkstrukturen, die Weiterbildung von AkteurInnen über Bildungsmodule, Fachveranstaltungen, Ausstellungen und Kommunikation. Beratung und Unterstützung kommt von der eingerichteten Leit- bzw. Koordinationsstelle auf Landesebene.
 
Koordinierend und unterstützend in der Zusammenarbeit wirkt auch der Bund und betreut gemeinsame Arbeitsprogramme, Kommunikationsaufgaben und ist Kooperationspartner bei jedem Lokalen Agenda 21-Gipfel.
 
Ein eigener Forschungsschwerpunkt („LA 21-Fenster“) im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms proVISION des BMWF ermöglicht die Durchführung von begleitenden Forschungsprojekten zur Lokalen Agenda 21. Im ersten Call wurden 2005-07 sechs Projekte umgesetzt, im zweiten Call 2007-09 werden acht Projekte ihre Mittel daraus beziehen.
 
Lokale Agenda 21-Prozesse bilden explizit auch einen Schwerpunkt in den Bundesländern bei der Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013“. In diesem Zeitraum stehen zehn Millionen Euro aus EU wie auch aus nationalen Mitteln für die Maßnahme der Lokalen Agenda 21 zur Verfügung. Damit wurde erfolgreich erstmals die Lokale Agenda 21 in ein nationales Programm mit EU-Bezug aufgenommen, was eine weitere Verankerung und Verstetigung der LA 21 bedeutet.

25.08.2008, nachhaltigkeit.at